
Starke Argumente für reduzierte Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Friseurdienstleistungen ist die Kernforderung des Zentralverbandes an die neue Bundesregierung. Das Friseurhandwerk ist geradezu prädestiniert für dessen Anwendung, denn es erfüllt vorbildlich alle europäischen Kriterien: Es ist eine sehr arbeitsintensive Branche, in der die menschliche Leistung nicht durch technologische Rationalisierungen ersetzt werden kann. Friseurdienstleistungen werden zudem ausschließlich an Endverbrauchern und lokal erbracht. Popp: „Die positiven Arbeitsmarkteffekte zählen zu den stärksten Argumenten für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen. Aber das ist nicht alles. Auch die Eindämmung der Schwarzarbeit spricht dafür." Denn die boomt in der Friseurbranche - und das auf Kosten legaler Beschäftigungsverhältnisse. Eine ermäßigte Mehrwertsteuer würde diesen gefährlichen Trend eindämmen und zugleich für mehr Fairness im Wettbewerb mit mehrwertsteuer-freien Kleinstbetrieben am Friseurmarkt sorgen. ZV-Präsident Andreas Popp plädiert deshalb für mehr ökonomische Vernunft in der MwSt-Politik: „Die Idee dahinter ist ebenso einfach wie effektiv. Eine Mehrwertsteuersenkung motiviert Nachfragesteigerungen, erzeugt dadurch positive Beschäftigungseffekte und dämmt gleichzeitig die Schwarzarbeit ein. Das alles entlastet den Staat und bringt zusätzliche Steuern und Sozialabgaben in die Staatskassen."
Viele gute Gründe für 7 Prozent MwSt auf Friseurdienstleistungen
Es gibt viele gute Gründe für 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen. Mehr dazu gibt es im Internet unter www.kurssiebenprozent.de/ . Dieser Online-Auftritt ist die zentrale Webstation für diese Kernforderung der Branche. Hier werden die relevanten Argumente des Friseurhandwerks bereitgestellt. Eine spezielle Email-Anwendung ermöglicht zudem, dass jeder Besucher seine persönliche Forderung nach 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Friseurdienstleistungen an relevante Akteure der Politik versenden kann.
Köln, 01.09.2009
31/2009 dik
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